Deutsches Schnorcheltauchabzeichen

 

 

Voraussetzungen für den Erwerb:

Tauchtauglichkeit, nachgewiesen durch eine ärztliche Bescheinigung 

	Einverständniserklärung (bei Minderjährigen ist das Einverständnis
	 des Erziehungsberechtigten erforderlich)
	
	Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens - Bronze

Leistungen:

- 600 m Flossenschwimmen ohne Zeitbegrenzung ( 200 m Bauch-, Rücken- und Seitenlage)
	- 200 m Flossenschwimmen mit einer Flosse und Armbewegung
	- 30 m Streckentauchen ohne Startsprung
	- 30 Sekunden Zeittauchen (Festhalten erlaubt)
	- in mindestens 3 m Tiefe Tauchbrille abnehmen, wieder aufsetzen und 
	  ausblasen
	- dreimal innerhalb von einer Minute 3 m Tieftauchen

	- Theorie:
	 * Ablegen einer theoretischen Prüfung laut Fragebogen
	 * Demonstration und Erläuterung der wichtigsten Unterwasserzeichen

Ausführungsbestimmungen

	- Die Prüfungen der Tauchpraxis erfolgen in Grundausrüstung.

	- Die Grundausrüstung besteht aus Flossen, Tauchbrille und Schnorchel.

	- Die ärztlich bestätigte Tauchtauglichkeit muß unmittelbar vor Beginn 
	  der Ausbildung nachgewiesen werden, das Zeugnis darf nicht älter 
	  als 4 Wochen sein.

	- Die Ausbildungszeit umfaßt mindestens 18 Doppelstunden.

	- In die Ausbildung sind rettungsspezifische Elemente aufzunehmen u. a. 
	  kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu
	  erfüllen ist:
	
	* 50 m Flossenschwimmen in Bauchlage mit Armtätigkeit
	* einmal 3 bis 5 m Tieftauchen und Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings
	  oder eines gleichartigen Gegenstandes
	* 50 m Schleppen eines Partners
	* 3 Minuten Vorführen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
	
	- Die Prüfungen müssen (nach Abschluß der entsprechenden Ausbildung) in 
	  einem Zeitraum von 6 Monaten abgelegt werden, gerechnet vom Tag der
	  ersten erfüllten Bedingung.

	- Der Nachweis theoretischer Kenntnisse richtet sich nach dem 
	  DLRG-Lehrmaterial über Schnorcheltauchen, insbesondere bezieht er 
	  sich auf:

	* physikalische und physiologische Grundlagen des Schnorcheltauchens
	* Teile und Pflege der Grundausrüstung
	* Verhalten von Schnorcheltauchern

Berechtigt zur Ausbildung und Prüfung sind:

	* DLRG-Lehrscheininhaber bzw. Inhaber der Fachübungsleiterlizenz - 
	  Rettungsschwimmen -, die mindestens im Besitz des 
	  Schnorcheltauchabzeichens sein sollten, mit gültiger 
	  Prüfberechtigung im Auftrag ihrer Gliederung bzw. einen entsprechenden 
	  Qualifikationsnachweis besitzen. 
	* Rettungstaucher mit gültigem Taucherdienstbuch der DLRG im Auftrag ihrer
	  Gliederung
	* Mitglieder des VDST mit gültiger Fachübungsleiterlizenz - Tauchsport 
	* Staatlich geprüfte Schwimmeister mit entsprechendem Ausbildungsnachweis