- Mindestalter 16 Jahre (bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung
des Erziehungsberechtigten erforderlich)
- Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens - Silber
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Tauchtauglichkeit, nachgewiesen gemäß den Richtlinien der DLRG durch das
Untersuchungszeugnis (Best.-Nr. 154 01354) eines DLRG-Arztes, eines
Gewerbearztes, eines durch die Berufsgenossenschaften bzw. den
Unfallversicherungsträger ermächtigten Arztes oder eines Arztes des VDST
- Nachweis des (zusätzlichen) privaten Versicherungsschutzes gemäß
Anweisung für das Gerätetauchen in der DLRG
Leistungen:
Prüfungsteil "Schnorcheltauchen"
Erste Übung:
750 m Schnorcheln, davon jeweils 250 m in Bauch-, Seit- und Rückenlage ohne
Armbewegung im Freigewässer
Zweite Übung:
250 m Schnorcheln im Freigewässer mit Armbewegung, aber nur mit einer Flosse
(Schwimmlage nach Wunsch)
Dritte Übung: 35 m Streckentauchen
Vierte Übung:
45 Sekunden Zeittauchen, dabei eine Strecke von mindestens 10 Metern
zurücklegen
Fünfte Übung:
Innerhalb einer Minute zweimal Tieftauchen auf fünf Meter; wahlweise kann
innerhalb einer Minute auch dreimal auf vier Meter abgetaucht werden
Sechste Übung:
Bergen eines "bewußtlosen" Gerätetaucherss im Freigewässerr aus 5 m Tiefe,
anschließend 100 m ans Ufer schleppen und den "Verunglückten" an Land
bringen
Siebte Übung:
Demonstration und Erläuterung der internationalen UW-Zeichen und
Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
Prüfungsteil "Gerätetauchen"
Erster Tauchgang:
20 Minuten auf 10 in, während des Tauchgangs Tauchbrille in 10 m Tiefe
abnehmen, aufsetzen und ausblasen (bei sehr kalten Gewässern genügt
Fluten und Ausblasen der Tauchbrille)
Zweiter Tauchgang:
20 Minuten auf 10 in, am Ende des Tauchgangs Simulation eines
verlangsamten Notaufstiegs (auf gleicher Höhe mit dem Prüfer) aus 5
in Wassertiefe unter Herausnahme des Gerätemundstücks sowie
kontrollierter Luftabgabe beim Aufstieg
Dritter Tauchgang:
20 Minuten auf 10 in mit Westenübung: Nach dem Abtauchen auf 10 in
Tiefe tariert sich der Taucher anschließend durch Einblasen von
Ausatemluft in die Tarierweste aus, dabei muß in kurzer Zeit
hydrostatisches Gleichgewicht hergestellt sein
Vierter Tauchgang:
10 Minuten auf 20 in sowie Westenübung in 20 in Wassertiefe: Einblasen
von Ausatemluft in die Tarierweste bis Auftrieb entsteht, Aufstieg
unter Geräteatmung ohne Flossenbenutzung auf 10 in, anschließend
Fortsetzung des Tauchgangs
Fünfter Tauchgang:
10 Minuten auf 20 in, geschwindigkeitskontrollierter Aufstieg von
mindestens zwei Minuten Dauer aus 20 in Tiefe unter wechselseitiger
Atmung von zwei Tauchern aus einem Gerät, anschließend zehn Minuten
Schnorcheln in voller Ausrüstung
Sechster Tauchgang:
Ausführung von zwei verschiedenen vorschriftsmäßigen Sprüngen aus
mindestens 1m Höhe (diese Übung kann im Hallenbad abgelegt werden)
Prüfungsteil "Tauchtheorie"
Der vom Prüfer vorgelegte Fragebogen der DLRG bzw. des VDST muß innerhalb
der auf dem Fragebogen angegebenen Zeit ausreichend beantwortet werden.
Ausführungsbestimmungen
Die Aufgabenstellungen der Ausbildung und Prüfung zur Stufe
"DLRG-Gerätetauch-Grundschein" sind:
• Fortbildung der Rettungsschwimmer im Tauchen, um sie für den
Rettungseinsatz höher zu qualifizieren;
• Vermittlung von Grundkenntnissen und -fertigkeiten im Gerätetauchen
als Vorstufe für die Rettungstaucherausbildung;
• Sachgerechte Vorbereitung auf das Tauchen in der Freizeit.
Voraussetzung für den Beginn der Abnahme dieser Leistungsstufe ist der
Nachweis durch Logbuch/Dienstbuch von mindestens zehn Tauchgängen,
davon wenigstens drei auf 20 Meter Tiefe.
Prüfberechtigt sind DLRG-Lehrscheininhaber mit gültiger Zusatzberechtigung
zur Ausbildung und Prüfung von Tauchscheinen der DLRG mit speziellem
Auftrag ihres LV bzw. des Präsidiums; oder ein anerkannter Prüfer des VDST.
Die theoretische Prüfung (3. Prüfungsteil) kann abgelegt werden, bevor die
Pflichttauchgänge absolviert sind.
Die Übungen müssen innerhalb eines Jahres abgelegt werden, sonst verfallen
die bereits abgelegten Übungsteile.
Die Reihenfolge der Übungen ist beliebig. Je Übung stehen drei Versuche offen.
Ist eine Übung nach dem dritten Versuch nicht bestanden oder das Übungsjahr
überschritten, so verfallen bereits bestandene Übungen.
Es dürfen nicht mehr als zwei Prüfungstauchgänge an einem Tag durchgeführt
werden. Mehrmaliges Abtauchen gilt als ein Tauchgang. Wiederholungstauchgänge
können als mehrere Tauchgänge eingetragen werden, wenn sie von einem Prüfer
begleitet wurden.
Die Grundausbildung zum Gerätetauchen beinhaltet mindestens:
Theoretische Ausbildung:
- Anatomische und physiologische Grundlagen
- Physikalische Grundlagen - Gefahren des Tauchens
- Berechnung von Luftvorrat und Luftverbrauch in Abhängigkeit von Tauchtiefen
und Tauchdauer Unterwasserzeichensprache
- Gerätekunde
- Rettung und Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
- Erste Hilfe, Erkennen spezifischer Taucherkrankheiten und erste Maßnahmen
da gegen
- Anweisung für das Gerätetauchen in der DLRG
Praktische Ausbildung:
- Gewöhnen an das Schwimmen und Tauchen mit Grundausrüstung
- Anlegen der Grundausrüstung unter Wasser mit Ausblasen der Tauchbrille
- Übungen im Retten und Wiederbeleben eines Verunglückten
- Kontinuierliche Gewöhnung an Atemgeräte bei zunehmenden Tiefen
- Anlegen der gesamten Ausrüstung einschließlich Atemgerät unter Wasser
mit Ausblasen der Tauchbrille
- Atmen von mindestens drei Tauchern aus einem Atemgerät unter Wasser
- Schnorcheln mit Atemgerät
Einzelheiten sind dem entsprechenden "Handbuch für den Ausbilder" zu entnehmen.
- Bei nichtbestandener theoretischer Prüfung ist eine Wiederholung frühestens
nach 4 Wochen, jedoch vor Ablauf des Übungsjahres möglich.
- Anmerkung: Der DLRG-Gerätetauch-Grundschein beinhaltet die Prüfung zum
Deutschen Tauchsportabzeichen (DTSA)-Bronze des VDST entsprechend
CMAS-Brevet *; er ist anerkannt und umschreibefähig. Die
Umschreibung kann über den zuständigen Landesverband beim
Präsidium beantragt werden.