DLRG-Gerätetauch-Grundschein

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung:

	- Mindestalter 16 Jahre (bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung 
	  des Erziehungsberechtigten erforderlich)

	- Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens - Silber

	- Mitgliedschaft in der DLRG

	- Tauchtauglichkeit, nachgewiesen gemäß den Richtlinien der DLRG durch das
  	  Untersuchungszeugnis (Best.-Nr. 154 01354) eines DLRG-Arztes, eines
	  Gewerbearztes, eines durch die Berufsgenossenschaften bzw. den
	  Unfallversicherungsträger ermächtigten Arztes oder eines Arztes des VDST

	- Nachweis des (zusätzlichen) privaten Versicherungsschutzes gemäß 
	  Anweisung für das Gerätetauchen in der DLRG
 

Leistungen:

Prüfungsteil "Schnorcheltauchen"

	Erste Übung:
	750 m Schnorcheln, davon jeweils 250 m in Bauch-, Seit- und Rückenlage ohne
	Armbewegung im Freigewässer

	Zweite Übung:
	250 m Schnorcheln im Freigewässer mit Armbewegung, aber nur mit einer Flosse 
	(Schwimmlage nach Wunsch)

	Dritte Übung:  35 m Streckentauchen

	Vierte Übung:
	45 Sekunden Zeittauchen, dabei eine Strecke von mindestens 10 Metern
	zurücklegen

	Fünfte Übung:
	Innerhalb einer Minute zweimal Tieftauchen auf fünf Meter; wahlweise kann 
	innerhalb einer Minute auch dreimal auf vier Meter abgetaucht werden

	Sechste Übung:
	Bergen eines "bewußtlosen" Gerätetaucherss im Freigewässerr aus 5 m Tiefe, 
	anschließend 100 m ans Ufer schleppen und den "Verunglückten" an Land
	bringen

	Siebte Übung:
	Demonstration und Erläuterung der internationalen UW-Zeichen und
	Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)


Prüfungsteil "Gerätetauchen"

	Erster Tauchgang:
	20 Minuten auf 10 in, während des Tauchgangs Tauchbrille in 10 m Tiefe
	abnehmen, aufsetzen und ausblasen (bei sehr kalten Gewässern genügt 
	Fluten und Ausblasen der Tauchbrille)

	Zweiter Tauchgang:
	20 Minuten auf 10 in, am Ende des Tauchgangs Simulation eines
	verlangsamten Notaufstiegs (auf gleicher Höhe mit dem Prüfer) aus 5 
	in Wassertiefe unter Herausnahme des Gerätemundstücks sowie
	kontrollierter Luftabgabe beim Aufstieg

	Dritter Tauchgang:
	20 Minuten auf 10 in mit Westenübung: Nach dem Abtauchen auf 10 in 
	Tiefe tariert sich der Taucher anschließend durch Einblasen von 
	Ausatemluft in die Tarierweste aus, dabei muß in kurzer Zeit 
	hydrostatisches Gleichgewicht hergestellt sein

	Vierter Tauchgang:
	10 Minuten auf 20 in sowie Westenübung in 20 in Wassertiefe: Einblasen
	von Ausatemluft in die Tarierweste bis Auftrieb entsteht, Aufstieg 
	unter Geräteatmung ohne Flossenbenutzung auf 10 in, anschließend 
	Fortsetzung des Tauchgangs

	Fünfter Tauchgang:
	10 Minuten auf 20 in, geschwindigkeitskontrollierter Aufstieg von 
	mindestens zwei Minuten Dauer aus 20 in Tiefe unter wechselseitiger 
	Atmung von zwei Tauchern aus einem Gerät, anschließend zehn Minuten 
	Schnorcheln in voller Ausrüstung

	Sechster Tauchgang:
	Ausführung von zwei verschiedenen vorschriftsmäßigen Sprüngen aus 
	mindestens 1m Höhe (diese Übung kann im Hallenbad abgelegt werden)


	Prüfungsteil "Tauchtheorie"
	Der vom Prüfer vorgelegte Fragebogen der DLRG bzw. des VDST muß innerhalb
	der auf dem Fragebogen angegebenen Zeit ausreichend beantwortet werden.


Ausführungsbestimmungen

Die Aufgabenstellungen der Ausbildung und Prüfung zur Stufe 
	"DLRG-Gerätetauch-Grundschein" sind:

	• Fortbildung der Rettungsschwimmer im Tauchen, um sie für den 
	  Rettungseinsatz höher zu qualifizieren;
	• Vermittlung von Grundkenntnissen und -fertigkeiten im Gerätetauchen
	  als Vorstufe für die Rettungstaucherausbildung;
	• Sachgerechte Vorbereitung auf das Tauchen in der Freizeit.

	Voraussetzung für den Beginn der Abnahme dieser Leistungsstufe ist der
	Nachweis durch Logbuch/Dienstbuch von mindestens zehn Tauchgängen, 
	davon wenigstens drei auf 20 Meter Tiefe.

	Prüfberechtigt sind DLRG-Lehrscheininhaber mit gültiger Zusatzberechtigung
	zur Ausbildung und Prüfung von Tauchscheinen der DLRG mit speziellem 
	Auftrag ihres LV bzw. des Präsidiums; oder ein anerkannter Prüfer des VDST. 

	Die theoretische Prüfung (3. Prüfungsteil) kann abgelegt werden, bevor die 
	Pflichttauchgänge absolviert sind.

	Die Übungen müssen innerhalb eines Jahres abgelegt werden, sonst verfallen 
	die bereits abgelegten Übungsteile.

	Die Reihenfolge der Übungen ist beliebig. Je Übung stehen drei Versuche offen.
	Ist eine Übung nach dem dritten Versuch nicht bestanden oder das Übungsjahr
	überschritten, so verfallen bereits bestandene Übungen.

	Es dürfen nicht mehr als zwei Prüfungstauchgänge an einem Tag durchgeführt 
	werden. Mehrmaliges Abtauchen gilt als ein Tauchgang. Wiederholungstauchgänge 
	können als mehrere Tauchgänge eingetragen werden, wenn sie von einem Prüfer
	begleitet wurden.

Die Grundausbildung zum Gerätetauchen beinhaltet mindestens:

Theoretische Ausbildung:
	- Anatomische und physiologische Grundlagen 
	- Physikalische Grundlagen - Gefahren des Tauchens 
	- Berechnung von Luftvorrat und Luftverbrauch in Abhängigkeit von Tauchtiefen
	  und Tauchdauer Unterwasserzeichensprache 
	- Gerätekunde 
	- Rettung und Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) 
	- Erste Hilfe, Erkennen spezifischer Taucherkrankheiten und erste Maßnahmen
	  da gegen 
	- Anweisung für das Gerätetauchen in der DLRG



Praktische Ausbildung:

- Gewöhnen an das Schwimmen und Tauchen mit Grundausrüstung
	- Anlegen der Grundausrüstung unter Wasser mit Ausblasen der Tauchbrille 
	- Übungen im Retten und Wiederbeleben eines Verunglückten 
	- Kontinuierliche Gewöhnung an Atemgeräte bei zunehmenden Tiefen 
	- Anlegen der gesamten Ausrüstung einschließlich Atemgerät unter Wasser 
	  mit Ausblasen der Tauchbrille 
	- Atmen von mindestens drei Tauchern aus einem Atemgerät unter Wasser 
	- Schnorcheln mit Atemgerät

	Einzelheiten sind dem entsprechenden "Handbuch für den Ausbilder" zu entnehmen.

	- Bei nichtbestandener theoretischer Prüfung ist eine Wiederholung frühestens
	  nach 4 Wochen, jedoch vor Ablauf des Übungsjahres möglich.

	- Anmerkung: Der DLRG-Gerätetauch-Grundschein beinhaltet die Prüfung zum
		     Deutschen Tauchsportabzeichen (DTSA)-Bronze des VDST entsprechend 
		     CMAS-Brevet *; er ist anerkannt und umschreibefähig. Die	
		     Umschreibung kann über den zuständigen Landesverband beim 
		     Präsidium beantragt werden.