DLRG Lehrscheinausbildung
Wo kann ich den Lehrschein machen ?
1) Über ein Kooperations Lehrgang der DLRG und des BDS (Infos direkt beim BDS)
2) Bei der örtlichen DLRG Gliederung
Der größte Teil der
Lehrscheinausbildung findet in der örtlichen Gliederung statt.
Sobald sich ein Mitglied für die aktive Ausbildung in der DLRG entschließt, wird
er als Ausbildungshelfer in der Ausbildung eingesetzt. Während seiner Tätigkeit
als Ausbildungshelfer wird er von einem Lehrscheininhaber oder Multiplikator
(Mentor) betreut.
Zur Weiterbildung besucht er im Bezirk die Ausbilderhelferlehrgänge Schwimmen und Rettungsschwimmen. Danach erstellt er einen Rahmenplan für einen Anfänger- und einem Rettungsschwimmkursus. Die erstellten Rahmenpläne werden anschließend mit dem Mentor abgestimmt. Nun kann der Lehrscheinanwärter die Kurse, unter Aufsicht des Mentors, durchführen.
Sobald er alle benötigen Vorraussetzungen erfüllt hat, kann er sich über seinen Ausbildungsleiter an einen Lehrscheinvorbereitungsseminar anmelden. Diese Lehrgänge werden nur vom Landesverband angeboten. Der Landesverband Nordrhein macht die Lehrscheinausbildung in den Regionen.
In der Region für den Bezirk
HSK wird dann das Lehrscheinseminar durchgeführt. Am Anfang steht hier das
Sichtungstreffen. Hier werden dem Anwärter einige Aufgaben aus den Bereichen
- Anfängerschwimmausbildung
- Rettungsschwimmausbildung
- Schnorcheltauchen
- Schwimmen allgemein
- und HLW gestellt.
Mit Hilfe des Sichtungstreffens möchte sich die Referenten, des Lehrscheinseminar, ein Überblick über die Fertigkeiten der einzelnen Anwärter schaffen.
Das Lehrscheinseminar besteht
aus dem Sichtungstreffen, 3 Wochenendseminare und der Lehrscheinprüfung
Die Prüfung besteht aus
folgenden Teilen:
- HLW Prüfung
- einen Kurzvortrag
- eine Schriftliche Hausarbeit oder Klausur
- eine schriftlichen Test der 100 Fragen beinhaltet
- eine Lehrprobe im Anfängerschwimmen
- eine Lehrprobe im Rettungsschwimmen
- eine Lehrprobe im Schnorcheltauchen.
Vorraussetzungen zur Teilnahme am Vorbereitungsseminar / LS - Prüfung
- vollendetes 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Lehrscheinprüfung.
- Nachweis der Mitgliedschaft in der DLRG.
- Besitz des DRSA Silber nicht älter als 2 Jahr zum Zeitpunkt der LS-Prüfung.
- Nachweis der Teilnahme an einer EH - Ausbildung 8 Dstd. Nicht älter als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Prüfung.
- Besitz des Deutschen Schnorcheltauchabzeichen.
- Nachweis der Teilnahme
an je einem Ausbildungshelferkurs Schwimmen und Rettungsschwimmen, nicht
älter als 2 Jahre zum Zeitpunkt der LS-Prüfung.
- Nachweis der
erfolgreichen Durchführung von je einem Kurs Schwimmen und Rettungsschwimmen
unter
Aufsicht eines beauftragten Lehrscheininhabers / Mentor (betreutes
Praktikum).
Vor dem betreutem Praktikum sollten die Ausbilderhelferlehrgänge
absolviert sein.
- Erfolgreiche Teilnahme
an einem Seminar zum erlangen der allgemeinen Lehrberechtigung
(Method-Didakt. Block) bei der Ausbildungsleitung des Landesverbandes /
Präsidiums.
- Befürwortung der Teilnahme an der LS - Ausbildung durch die örtliche Gliederung auf dem Personalbogen.
- Persönliche
Unterschrift auf der Prüfkarte des Lehrscheins als Erklärung zur Teilnahme und
Anerkennung
der Prüfungskriterien.
- 2 Passbilder
- Teilnahme am Sichtungstreffen
- Regelmäßige Teilnehme an Vorbereitungslehrgängen
Quelle : http://dlrg-meschede.de/ausbildung/speziell/lehrschein.html